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Rheinhessen

Als Champagner dürfen nur französische Schaumweine bezeichnet werden. In Deutschland heißen sie dann eben Sekt oder Schaumwein, ein alkoholisches Getränk mit Kohlensäure, dessen Alkoholgehalt mindestens zehn Volumenprozent beträgt. Sekt ist eine Veredelungsstufe des Weines durch alkoholische Gärung und wird in der Regel in einer Sektkellerei hergestellt.

 

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